Wir bieten überbetrieblichen, sicherheitstechnischen Diensten und internen Fachabteilungen eine umfassende Qualitätsberatung an. Durch den Erwerb unseres Prüfsiegels können Sie nachweisen, dass Sie über alle personellen, fachlichen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen verfügen, um Unternehmen in Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten und zu unterstützen.

Qualität muss sein

In nahezu allen Lebensbereichen ist „Qualität“ das Maß aller Dinge. Das gilt auch im Arbeitsschutz. Ein Schwerpunkt hierbei ist die Qualitätssicherung der sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Dies muss ein gemeinsames Anliegen aller sein.

Die Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) tritt als freiwillige Gütegemeinschaft hierfür ein. Angesichts eines immer stärker umkämpften Marktes der Anbieter von sicherheitstechnischen Betreuungsleistungen hat sie eine wichtige Aufgabe zu bewältigen. Besonderes Gewicht erhält die Verantwortung der durch die GQA geprüften Dienstleister: Sie müssen stets die Gewähr für eine qualifizierte Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz bieten.

Es liegt im Interesse des Arbeitsschutzes, die Qualität in der sicherheits-technischen Betreuung auf der Grundlage eines freiwilligen Systems dauerhaft sicherzustellen. Deshalb unterstützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (ehemals Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung) als Mitglied des GQA-Fachbeirats, die Aktivitäten der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz.



Quelle: Bundesarbeitsblatt 11/2000, S.34